Zur Person
Herr Professor Dr. Frank Arloth ist seit 1. Juni 2014 Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (Ministerialdirektor). Bis 1984 absolvierte er sein Studium der Rechtswissenschaft an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg. Danach schlug er eine justiziell geprägte Karriere ein und war Staatsanwalt, Richter am Landgericht, Richter am Oberlandesgericht, Ministerialrat sowie Präsident des Landgerichts Augsburg. Seit 2000 ist er zudem Honorarprofessor für Strafrecht. Ab dem Jahr 2009 war er Leiter der Abteilung Justizvollzug im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Ministerialdirigent), bevor er im Jahr 2014 zum Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (Ministerialdirektor) ernannt wurde.
Herr Professor Arloth ist Vorsitzender des Stiftungsrats der JUSTA und damit ein besonders geschätztes Mitglied der Stiftung.
Wo haben Sie sich zur Zeit Ihres Jurastudiums, insbesondere gegen Ende beruflich gesehen? Kommt es dem Karriereweg nahe, den Sie eingeschlagen haben?
Mein Berufsziel war es, Richter zu werden. Das war ich dann letztlich zwar die wenigste Zeit, ich habe es aber nie bereut, überwiegend im Ministerium tätig gewesen zu sein. Im Laufe der Zeit habe ich nämlich die Aufgabe, gestalterisch tätig zu sein, bis hin zur Mitwirkung an der Gesetzgebung, zunehmend geschätzt.
Was sind drei klassische Aufgaben Ihres Berufs?
Im Ministerium geht es darum, für über 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bayerischen Justiz Personalverantwortung zu übernehmen, die Rahmenbedingungen für eine funktionierende Justiz zu schaffen und schließlich auch an der Gesetzgebung im Bund und im Land mitzuwirken.
Wie sollte das Profil eines Anwärters oder einer Anwärterin auf Ihren Beruf im besten Fall aussehen? Wie relevant sind neben der fachlichen Eignung persönliche Eigenschaften?
Wer bei der bayerischen Justiz nach Abschluss des Zweiten Staatsexamens anfängt, tut dies entweder als Richterin bzw. Richter oder Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt oder im Justizvollzug.
Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte üben eine in hohem Maße verantwortungsvolle Tätigkeit aus. Neben der fachlichen Eignung, die in erster Linie durch das Abschneiden im Zweiten Juristischen Staatsexamen unter Beweis gestellt wird, erfordert eine Tätigkeit bei der Justiz Entscheidungsfreude, Überzeugungskraft sowie die Fähigkeit zur Verhandlung und zum Ausgleich. In persönlicher Hinsicht kommt es nicht nur darauf an, dass sich der Bewerber bzw. die Bewerberin mit dem Rechtsprechungs- und Strafverfolgungsauftrag der Justiz identifiziert. Besonders wichtig sind auch Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit, Flexibilität und Sozialkompetenz, also Freude am Umgang mit Menschen, Bürgernähe und die Fähigkeit zu einfühlendem und sozialem Verstehen.
Im Justizvollzug sind die Aufgaben von Juristinnen und Juristen ebenfalls vielseitig. Sie arbeiten in einem interdisziplinären Umfeld, in dem sie schnell Führungsaufgaben übernehmen, über spezifische Anliegen von Gefangenen entscheiden und auch mit anderen komplexen Problemstellungen konfrontiert werden. Über die rein juristische Qualifikation hinaus sind auch hier die Soft Skills von besonderer Bedeutung.
Als Ministerialdirektor und Amtschef in Bayern sind Sie kein politischer Beamter. Wie politisch geprägt ist Ihr Amt dennoch?
In der Tat bin ich Beamter auf Lebenszeit, was durchaus die Gewähr dafür bietet, nicht wegen eines fehlenden Vertrauensverhältnisses von einem Tag auf den anderen in den einstweiligen Ruhestand versetzt zu werden. Dennoch ist natürlich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der jeweiligen politischen Hausspitze unabdingbar. Als hochrangiger Vertreter der Exekutive muss man die politischen Vorgaben der Staatsregierung und deren Umsetzung stets im Blick haben.
Was ist der herausfordernste Teil Ihrer Tätigkeit?
Zuletzt war dies, daran mitzuwirken, dass auch in den Pandemie-Zeiten die bayerische Justiz ihrer Aufgabe gerecht wird. Die Aufrechterhaltung einer funktionierenden Justiz war gerade zu Beginn der Pandemie wohl die größte Herausforderung in meinem Amt.
Sie sind auch Honorarprofessor für Strafrecht. Fehlt Ihnen manchmal die speziell fachliche juristische Arbeit?
Die wissenschaftliche Arbeit hat mich während meines Berufslebens glücklicherweise stets begleitet, auch wenn gerade im letzten Amt die Zeit für wissenschaftliche Aufsätze kaum noch vorhanden war. Aber immerhin bin ich mitverantwortlich für einen Kommentar zu den Strafvollzugsgesetzen, Mitherausgeber der NStZ und Leiter der Redaktion der Fachzeitschrift Forum Strafvollzug.
Als Vorsitzender des Stiftungsrats der JUSTA haben Sie auch heute noch, lange nach Ihrer Zeit als Student, eine enge Verbindung zur Universität Augsburg, insbesondere der Juristischen Fakultät. Was bedeutet Ihnen diese Verbindung und würden Sie Studierenden raten, den Kontakt zu Ihrer Fakultät auch nach dem Studium beizubehalten?
Ich bin sozusagen ein „Kind“ dieser Fakultät. Hier habe ich studiert, hier war ich Assistent und hier habe ich promoviert. Diese Verbindung bedeutet mir sehr viel und ich würde Studierenden auch immer raten, eine Verbindung zur Fakultät etwa über die alumni-Vereinigung aufrechtzuerhalten.
Zum Beruf
Das Amt des Ministerialdirektors (m/w/d) gibt es auf Bundes- wie auf Länderebene. In der Bundesverwaltung bekleidet er nach dem beamteten Staatssekretär das zweithöchste Amt. Ministerialdirektoren sind bei obersten Behörden des Bundes (Bundesministerien, Bundestags- und Bundesratsverwaltung, Bundespräsidialamt, Bundeskanzleramt, Bundespresseamt u. a.) tätig. Auf Länderebene gibt es das Amt nur in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und formal im Land Berlin.
Im Freistaat Bayern ist der Ministerialdirektor ebenfalls der ranghöchste Beamte seines Ministeriums, vergleichbar einem Staatssekretär auf Bundesebene. Der Ministerialdirektor kann der Amtschef des Ministeriums und allgemeiner und ständiger Vertreter seines Ministers sein. Als Amtschef obliegt dem Ministerialdirektor die Gesamtleitung aller Abteilungen des Ministeriums und damit die Gesamtkoordinierung und Steuerung der Abläufe im jeweiligen Haus. In größeren Ministerien kann die Koordinierung eines Teils der Abteilungen auf weitere Ministerialdirektoren übertragen werden. Unter dem Ministerialdirektor steht in der Regel ein Ministerialdirigent als Leiter einer Abteilung.