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der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg
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Netzwerkmitglied des Monats - Teresa Freutsmiedl

In der neuen Newsreihe "Netzwerkmitglied des Monats" stellt die JUSTA Mitglieder aus dem Netzwerk der JUSTA mit besonderer Verbindung zur dieser und deren Werdegang vor. In diesem Monat erscheint die Vorstellung von Frau Teresa Freutsmiedl, ehemalige Richterin am Amtsgericht Augsburg und nun tätig bei der Staatsanwaltschaft.

Zur Person
Frau Teresa Freutsmiedl war seit Januar 2021 Richterin am Amtsgericht Augsburg. Bis 2018 absolvierte sie ihr Studium der Rechtswissenschaft an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg. Daraufhin folgte ihr Referendariat, in dem sie unter anderem Stationen bei Freshfields Bruckhaus Deringer sowie dem Oberlandesgericht München absolvierte. Im Januar 2021 folgte daraufhin die Ernennung als Richterin.
In der Zeit ihres Studiums war Frau Teresa Freutsmiedl im Rahmen der Law Clinic an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg im Bereich „Soziale Angelegenheiten“ besonders engagiert. Im Rahmen dessen wurde sie 2017 als Teil der Law Clinic neben ca. 140 weiteren Initiativen im Rahmen der Flüchtlingsarbeit von Angela Merkel im Bundeskanzleramt ausgezeichnet.
Frau Teresa Freutsmiedl ist Mitglied des JUSTA Netzwerks und unter anderem aufgrund ihres besonderen Werdegangs eine sehr geschätzte Absolventin der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg.
Im April 2023 wechselte Frau Freutsmiedl zur Staatsanwaltschaft.

 

Wo haben Sie sich zur Zeit Ihres Jurastudiums, insbesondere gegen Ende beruflich gesehen? Kommt es dem Karriereweg nahe, den Sie eingeschlagen haben?

Ich habe das Jurastudium begonnen ohne einen konkreten Plan zu haben, welchen Beruf ich damit ergreifen will. Mich hat am Studium auch genau das gereizt: mit zwei juristischen Staatsexamina kann man sehr viele unterschiedliche Karrierewege ergreifen.
Auch gegen Ende meines Studiums hatte ich noch keine genauen Vorstellungen, welchen Karriereweg ich einschlagen will.
Inhaltlich habe ich im Studium als Schwerpunkt Arbeits- und Gesellschaftsrecht gewählt und mich daneben im Rahmen der Law Clinic viel mit Asyl- und Aufenthaltsrecht beschäftigt. Von diesen Inhalten ist mein jetziger Beruf tatsächlich ziemlich weit entfernt.

Sie haben im Referendariat Erfahrungen in einer Großkanzlei sowie im Gericht sammeln können. Für viele Juristen stellen diese Bereiche im beruflichen Alltag zwei Kontroverse dar. Was hat Sie am Richteramt überzeugt?

Die einfachere Frage wäre, was mich an der Großkanzlei nicht überzeugt hat.
Ich habe auch schon während des Studiums ein Praktikum in einer Großkanzlei gemacht und dann meine Anwaltsstation in Referendariat ebenfalls in einer Großkanzlei gemacht. Neben den sehr langen Arbeitszeiten, die mich abgeschreckt haben, fehlte mir dort der Kontakt zu „echten“ Menschen. Mandanten waren dort meist Unternehmen, man kommunizierte dort dann viel mit den Rechts- oder Personalabteilungen der dortigen Unternehmen und war auch selten in Verhandlungen vor Gericht.
In meinem Beruf als Richterin sehe ich vor Gericht ganz unterschiedliche Personen mit verschiedenen Lebensgeschichten und ich verhandele auch gerne.
Diese Anforderungen könnten sicherlich aber auch andere Berufsfelder erfüllen.

Was sind drei klassische Aufgaben Ihres Berufs?

Kurz zusammengefasst besteht der Beruf als Strafrichterin am Amtsgericht im wesentlichen daraus Verhandlungen vorzubereiten, indem man die Akten liest und überlegt welche Beweismittel in der Hauptverhandlung nötig sind, die Hauptverhandlung selbst und danach das Schreiben des Urteils.

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz weist ausdrücklich darauf hin, dass man als Interessent oder Interessentin für das Richteramt zunächst Teil der Staatsanwaltschaft werden muss und man sich daraufhin für das Richteramt bewerben kann. Dies verunsichert im Studium manche möglichen Interessenten und Interessentinnen für den Berufs des Richters oder der Richterin. Wie haben Sie diesen Vorgang erlebt?

Das ist nicht ganz zutreffend. Ich selbst habe nicht als Staatsanwältin angefangen, sondern direkt als Richterin, werde aber nun zur Staatsanwaltschaft wechseln. Ein solcher Wechsel ist also in jedem Fall vorgesehen.
Ich glaube, dass ein solcher Wechsel zwar den Vorteil bietet, dass man mehr als eine Perspektive auf die Fälle die an den Strafgerichten verhandelt werden erlebt.
Da aber kaum ein Richter davor schon einmal als Strafverteidiger tätig war, bleibt die Perspektive dennoch eine beschränkte und es besteht auch die Gefahr einer zu großen Nähe zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft.

Ihre Arbeit ist insbesondere in Augsburg sehr öffentlichkeitswirksam, Ihre Prozesse erscheinen meist in vielen lokalen Zeitungen. Empfinden Sie dies als besonderen Druck oder sehen Sie dies aufgrund Ihrer ohnehin sehr verantwortungsvollen Aufgabe als nicht relevant an?

Es ist durchaus üblich, dass Reporter von lokalen Zeitungen die Prozesse verfolgen und darüber berichten. Für mich persönlich macht es in den Verhandlungen keinen Unterschied, ob Pressevertreter oder Schulklassen oder überhaupt keine Zuschauer anwesend sind.

Was ist der herausfordernste Teil Ihrer Tätigkeit? In Ihren Prozessen haben Sie auch mit kritischen Themen im Rahmen von Delikten wie zum Beispiel Volksverhetzung zu tun. Welche Bedeutung haben solche Prozesse für Sie?

Prozesse zu „politischen“ Delikten wie Volksverhetzung sind sicherlich rechtlich komplexer und werden auch in der Öffentlichkeit mehr besprochen als Massendelikte wie Ladendiebstähle oder der Besitz von Betäubungsmittel. Verfahren können auch aus anderen Gesichtspunkten wie Schwierigkeiten bei der Beweisbarkeit oder dem zeitlichen Umfang von Verfahren herausfordernd werden.
Man darf auch insbesondere die Relevanz für die einzelnen Angeklagten nicht aus den Augen verlieren, für die es auch in „einfachen“ Verfahren um sehr viel gehen kann.

Ihr Werdegang erntet zusätzliche Bewunderung, da Sie diesen als junge Frau beschritten haben. Welchen Rat möchten Sie jungen Studierenden geben, die insbesondere aufgrund Ihres Alters oder auch Geschlechts auf Schwierigkeiten in ihrem beruflichen Werdegang stoßen?

Die Justiz ist insbesondere in den Eingangsämtern (in Beförderungsämtern sieht es teilweise wieder anders aus) sehr weiblich, so dass hier mein Geschlecht nicht besonders auffällt.
Ich habe im Alter von 24 Jahren begonnen als Richterin zu arbeiten, was im Vergleich zum restlichen Gericht tatsächlich sehr jung war. Ich habe allerdings nie erlebt, dass mich eine angeklagte Person oder sonstige Prozessbeteiligte deswegen nicht respektiert haben. Ich glaube, dass dies viel mehr mit dem persönlichen Auftreten als mit dem Alter zusammenhängt.

Nach Ihrem herausragenden Engagement in der Law Clinic zu Zeiten Ihres Studiums haben Sie als Mitglied im JUSTA Netzwerk auch heute noch Bezug zu Ihrer Fakultät. Was bedeutet Ihnen diese Verbindung und würden Sie Studierenden raten, den Kontakt zu Ihrer Fakultät auch nach dem Studium beizubehalten?

Ich habe sehr gerne in Augsburg studiert und habe durch meine Arbeit als studentische Hilfskraft an einem Lehrstuhl und ehrenamtlicher Arbeit im Rahmen der Law Clinic auch stets einen positiven Bezug zur Fakultät gehabt.

 

Zum Beruf
Richter oder Richterinnen (von lat. Rector: Leiter‘) haben öffentliche Ämter bei den Gerichten inne und übernehmen als neutrale unparteiische Personen Aufgaben der Rechtsprechung.
Durch Art. 92 GG ist die rechtsprechende Gewalt (ausschließlich) den Richtern anvertraut. Dies umfasst in der bayerischen Justiz vielfältige Aufgaben in der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit sowie in der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Besonders ist am Richteramt vor allem, dass Richterinnen und Richter nur dem Gesetz unterworfen und an Weisungen nicht gebunden sind.

Zum Gericht
Das Amtsgericht Augsburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und ist damit eines von 73 Amtsgerichten in Bayern. Es ist das drittgrößte bayerische Amtsgericht. Der Bezirk des Amtsgerichts umfasst das Gebiet der kreisfreien Stadt Augsburg sowie des Landkreises Augsburg. In Wirtschaftsstrafsachen ist das Amtsgericht Augsburg darüber hinaus als Schwerpunktgericht auch für die Bezirke der Landgerichte Memmingen und Kempten zuständig.
Meist ist das Amtsgericht je nach Verfahrensgegenstand erste Instanz und im Instanzenzug dem Landgericht, dem Oberlandesgericht und dem Bundesgerichtshof untergeordnet. Konkret ist dies in den jeweiligen Prozessordnungen sowie im Gerichtsverfassungsgesetz geregelt.
Örtlich befindet sich das Amtsgericht im Justizpalast in Augsburg sowie in Gebäuden in der Fugger- und der Gögginger Straße.

Aktuell sind beim Amtsgericht Augsburg 377 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, davon 61 Richterinnen und Richter, 83 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, eine Beamtin der dritten Qualifikationsebene, 33 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, 82 Justizfachwirte und 80 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie 37 Personen in Ausbildung.
Präsident des Amtsgerichts Augsburgs ist Stefan Lenzenhuber.