Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Über uns

Artikel 92 Grundgesetz vertraut die rechtsprechende Gewalt den Richterinnen und Richtern an. In der bayerischen Justiz sind ihnen vielfältige Aufgaben in der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit sowie in der freiwilligen Gerichtsbarkeit übertragen.

Alle Richterinnen und Richter sind bei ihrer rechtsprechenden Tätigkeit nur dem Gesetz unterworfen und an Weisungen nicht gebunden. Die Richterinnen und Richter auf Lebenszeit sind darüber hinaus auch persönlich unabhängig, also grundsätzlich nicht gegen ihren Willen versetzbar. 

Den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten obliegen insbesondere die Leitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, die Erhebung und Vertretung der Anklage vor Gericht und die Strafvollstreckung.

Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind nach § 146 Gerichtsverfassungsgesetz grundsätzlich an Weisungen ihrer Vorgesetzten gebunden. Das Weisungsrecht findet jedoch seine Grenze im Legalitätsprinzip, d. h. in der Bindung an das geltende Recht und in dem Verbot der Verfolgung Unschuldiger und der Strafvereitelung bei Schuldigen.

Mitarbeiter

Ca. 2.000 Juristinnen und Juristen in ganz Bayern

Berufseinstieg

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz stellt Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen in den richterlichen Dienst (Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, freiwillige Gerichtsbarkeit) und in den staatsanwaltlichen Dienst ein. Die Einstellung von Nachwuchskräften für die Fachgerichtsbarkeiten obliegt den jeweiligen Fachministerien.

Wir bieten eine abwechslungsreiche und vielfältige Tätigkeit mit einem Höchstmaß an Eigenverantwortlichkeit, einer Vielzahl von unterschiedlichen und attraktiven Beförderungsmöglichkeiten sowie Unabhängigkeit und zugleich Sicherheit.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Gern informieren wir Sie zu Berufsbild, Werdegang und zum Bewerbungsverfahren.

Übrigens: Das Bayerische Staatsministerium der Justiz ist fortlaufend auf der Suche nach geeigneten Nachwuchskräften und stellt im Zusammenhang mit dem Prüfungstermin 2024/2 ca. 150 Richterinnen, Richter und Staatsanwältinnen, Staatsanwälte (m/w/d) in ganz Bayern ein.

Im Studium

Praktika für Juristinnen und Juristen sind vor allem an den Amts- und Landgerichten möglich.

Anforderungen

  • Wir erwarten von unseren Nachwuchskräften neben einem überdurchschnittlichen Ergebnis in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ein hohes Maß an Engagement und Belastbarkeit sowie die Fähigkeit, sich schnell in neue Rechtsgebiete einzuarbeiten. Aufgeschlossenheit, Kommunikationsfähigkeit und die Fähigkeit, unterschiedliche Interessen auszugleichen, sind ebenso erforderlich wie Verhandlungsgeschick, Flexibilität und Entschlussfreudigkeit.
  • Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Gern informieren wir Sie zu Berufsbild, Werdegang und zum Bewerbungsverfahren.
  • Die aktuell geltende konkrete Bewerbungsgrenznote entnehmen Sie bitte den "Bewerbungsmodalitäten" auf unserer Homepage (https://www.justiz.bayern.de/berufe-und-stellen/richter-und-staatsanwaelte/).

    Selbstverständlich müssen die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen nachgewiesen werden. Dazu gehören der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, der Nachweis der Verfassungstreue, die Einhaltung der gesetzlichen Altersgrenzen gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 1 BayBG (45 Jahre), die charakterliche Eignung (Vorstrafen?) und die gesundheitliche Eignung.

 

Ansprechpartner

Bayerische Staatsministerium der Justiz Personalabteilung
personalabteilung@stmj.bayern.de

Stellenangebote

https://www.justiz.bayern.de/berufe-und-stellen/richter-und-staatsanwaelte/