Unter bestimmten Auflagen darf das Gebäude der Juristischen Fakultät nach über einem Jahr wieder öffnen. Das bedeutet, dass die Studierenden der verschiedenen Semester den meisten ihrer Vorlesungen wieder in Präsenz beiwohnen können. Die JUSTA unterstützt die Juristische Fakultät bei der Umsetzung der Auflagen, um einen sicheren Vorlesungsbetrieb gewährleisten zu können. Insbesondere dem Studienjahrgang 2020/21 wünscht die JUSTA einen erfolgreichen Start in Präsenz und spannende Erfahrungen bei den ersten Präsenzvorlesungen und dem vielleicht ersten persönlichen Kontakt mit Professoren, Kommilitonen und der Fakultät.
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